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Info

AGB

Bitte lest euch die AGB gründlich durch; sie enthält auch noch ein paar Zusatzinformationen bezüglich des Umgangs bei Natventure Games.



Download AGB

1. Teilnahmevoraussetzungen

Jeder Teilnehmer muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten des Natventure Games durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgelesen, verstanden, akzeptiert und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.

Kinder unter 12 Jahren müssen die Parcours in Begleitung eines Erwachsenen klettern, wobei jeder Erwachsene maximal drei Kinder begleiten darf. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulklassen.
Jugendliche von 12 – 17 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Für den Braunbär-Parcours ist zudem ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Kinder ab 12 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, bzw. ihrer verantwortlichen Aufsichtsperson auf diesem Parcours klettern.

Für den Grizzlybär-Parcours ist zudem ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben. Kinder ab 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, bzw. ihrer verantwortlichen Aufsichtsperson auf diesem Parcours klettern.

Die Begehung ist ab dem 4 Lebensjahren möglich. Die Benutzung ist für Personen ausgeschlossen, die an einer Krankheit oder psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Natventure Games eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Personen, die alkoholisiert sind oder unter Epilepsie leiden, unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, ist die Teilnahme untersagt. Ebenso Besuchern mit einem Körpergewicht über 115 kg.

Schwangeren, Bandscheibengeschädigten sowie frisch Operierten wird von einem Besuch des Natventure Games abgeraten.

2. Sicherheit

Jeder Teilnehmer muss an der gesamten theoretischen und praktischen Sicherheitseinweisung vor Begehen der Parcours teilnehmen. Nach der Einweisung sind Sie selbst für die Sicherung verantwortlich und durchlaufen die Anlage eigenverantwortlich. Die Benutzung des Natventure Games ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Eine genaue Beachtung der Sicherheitshinweise ist notwendig. Die Begehung des Natventure Games kann bei Nichtbeachtung dieser Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes beinhalten.

Teilnehmer die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Handhabungen zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen sich umgehend mit dem Einweisungstrainer in Verbindung setzen und auf die Teilnahme am Natventure Games verzichten. Diese Teilnehmer bekommen ihr Eintrittsgeld in voller Höhe rückerstattet.

Die Nutzung beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach der Sicherheitseinweisung. Alle Nutzer haben sich strikt an die Anweisungen der Mitarbeiter zu halten und diese zu befolgen. Sollten trotz Ermahnung die Anweisungen nicht eingehalten werden, sind die Mitarbeiter berechtigt den Nutzer sofort des Natventure Games zu verweisen. Ein Rückforderungsanspruch für die verbliebene Zeit besteht gegenüber dem Betreiber in diesem Falle nicht.

Beide Sicherungskarabiner müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden.

Zu keinem Zeitpunkt darf ein Teilnehmer auf der Anlage ungesichert sein!

Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt nach den Anweisungen des Sicherheitspersonals / Veranstalter / Betreuers erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Trainer / Betreuer herbeizurufen.

Die Seilbahnfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen und Gegenstände im Ankunftsbereich befinden.

Der Aufstieg, jede Übung zwischen den Baumpodesten und die Seilbahnfahrten dürfen immer nur von maximal einer Person begangen werden.

Auf dem Podest dürfen sich jeweils maximal 3 Personen, gleichzeitig aufhalten. Um unnötige Staus zu vermeiden, sollten langsamere Teilnehmer an den Plattformen das Überholen ermöglichen.

Es dürfen beim Begehen des Natventure Games keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z.B. durch Herunterfallen von Gegenständen für andere darstellen (Taschen, Ruck-säcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc.).

Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden, um ein Verklemmen an den Elementen, Seilen, Übungen und an den Karabinern zu verhindern.

Die Parcours sind mit geeigneter Sport/Freizeitkleidung und geschlossenem Schuhwerk zu betreten. Im Park dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die durch Seile abgegrenzten Zonen dürfen nicht betreten werden. Hunde müssen an der Leine bleiben. Ein Aufenthalt mit Hunden unterhalb der Parcourselemente ist verboten.

Auf dem gesamten Natventure Games-Gelände herrscht Rauch und Alkoholverbot! Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, haben sich von offenem Feuer oder Glut fern zu halten, für sie gilt ein generelles Rauchverbot.

3. Sicherheitsausrüstung

Die Parcours dürfen ausschließlich mit der Ausrüstung (Gurt, Sicherheitsleine mit Karabinern und Stahlseilrolle) betreten werden, die vom Natventure Games verliehen werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Natventure Games nicht abgelegt werden und muss auf dem Gelände bleiben.

Die Ausrüstung muss drei Stunden nach Aushändigung zurückgegeben werden, ansonsten ist für jede weitere angefangene Stunde ein Aufpreis von 5,- € nachzuzahlen.

Bei zwischenzeitlichen Toilettengängen muss die Sicherheitsausrüstung noch einmal von einem Mitarbeiter kontrolliert werden!

4. Rücktrittsbedingungen, Wetter und Höhere Gewalt

Die Veranstaltung findet bei jeder Wetterlage statt, solange die Sicherheit gewährleistet ist. Die Entscheidung darüber treffen die Mitarbeiter des Natventure Games.

Möglicherweise auftretende Wartezeiten nach Beginn der Nutzung (z. B. Plattform besetzt, Übung besetzt etc.) sind unbeachtlich und führen zu keiner Minderung des Nutzungsentgelts. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb oder einzelne Parcours aus sicherheitstechnischen oder Wartungsgründen einzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich bei zweifelhafter Witterung per Telefon oder Internet über die Öffnungszeiten zu informieren. Einer Haftung aufgrund der witterungsbedingt kurzfristig geänderten Öffnungszeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

Wird ein fix gebuchter Termin nicht mindestens 7 Tage vorher abgesagt, wird für den Ausfall 50% des Honorars berechnet.

Nutzt die Gruppe einen fix gebuchten Termin nicht, fallen 80% der Buchungspauschale an.

Kurzfristige Einzelabsagen der angemeldeten Teilnehmer sind nicht möglich. Bei Krankheit erhält der gemeldete Teilnehmer einen Gutschein.

5. Foto-, Film und Webcam-Aufnahmen

a. Natventure Games behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film und Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen und diese zu verwenden. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies Natventure Games ausdrücklich mitteilen.

b. Das Anfertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen durch Besucher zu gewerblichen Zwecken ist ohne Genehmigung auf der gesamten Anlage des Natventure Games verboten. Natventure Games behält sich etwaige Schadensersatzansprüche im Falle der Missachtung vor.

6. Haftungsausschluss

Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr! Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

Für Personenschäden haftet Natventure Games im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung beauftragten Personen.

Natventure Games haftet weder für Schäden an Dritten, die durch Besucher des Natventure Games verursacht wurden, noch für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise oder falsche Angaben verursacht werden.

Bei Verletzung durch Schraubenverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, Wurzeln, unwegsames Gelände usw., sowie bei Diebstahl z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden.

Für Schäden die evtl. auf den ausgewiesenen Park-flächen entstehen/entstanden sind, übernimmt der Veranstalter/ Betreiber keinerlei Haftung. Parken auf eigene Gefahr.

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Natventure Games.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7. Salvatorische Klausel

Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Stand August 2015